Für eine Erfüllung der PSA-Richtlinie 89/686/EWG muss das Risiko ermittelt und Handschuhe der entsprechenden Schutzklasse ausgewählt werden.
Das oberste Ziel der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung ist die Verbesserung des Arbeitsschutzes, sie wird durch die Einführung von EU-weit geltenden Herstellungs- und Verwendungsnormen erreicht.
Diese Aufgabe wurde dem Europäischen Normungsausschuss (CEN) übertragen, der sich aus Vertretern nationaler Normungsorganisationen der EU- und EFTA-Staaten sowie führender europäischer PSA-Hersteller zusammensetzt.
Schutzvorschriften
Um den Anforderungen an Schutzhandschuhe im gewerblichen Bereich gerecht zu werden, wurde eine Einteilung in folgende Kategorien vorgenommen:
Diese sind abhängig vom Gefahrenpotential.
Risikiokategorien
Kategorie 1, minimale Risiken Geringe Schutzanforderungen
Ein minimales Risiko besteht dann, wenn bei den auszuführenden Arbeiten keine oder
eine geringe Verletzungsgefahr möglich ist. Für solche Arbeiten genügt ein einfacher Handschuhe
Kategorie 2, mittlere Risiken Schutz gegen mechanische Gefährdung
Bei einem mittleren Risiko besteht die tatsächliche Gefahr einer Verletzung.
Kategorie 3, hohe Risiken Schutz gegen irreversible Schäden und tödliche Gefahren